3.944 Anwälte für Leasingrecht | Seite 165

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Profil-Bild Rechtsanwältin Besime Öztas
Rechtsanwältin Besime Öztas
Rechtsanwälte Ruppel & Collegen, Wittelsbachstr. 5a, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.7058841953 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Besime Öztas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Leasingrecht
(18.03.2022) Meine Rechtsanwältin fr Öztas ist seher gute Anwältin, bin Seher zufrieden Kann ich jedem empfehlen, die Anwältin war …
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Ebell-Peisker
sehr gut
Kanzlei Ebell-Peisker, Berliner Allee 24, 13088 Berlin 6975.9935473893 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Ebell-Peisker bietet Rat und Unterstützung im Bereich Leasingrecht
aus 19 Bewertungen uneingeschränkt, verlässlich und präzise! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Neutze
Kanzlei Frank Neutze, Bundesallee 213/214, 10719 Berlin 6971.97093325 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Neutze - Ihr juristischer Beistand im Bereich Leasingrecht
(22.11.2020) Sehr gute und ausführliche Beratung. Kein Zeitdruck. War immer für Fragen erreichbar. Wir sind mit seiner Arbeit sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Halfpape
Rechtsanwalt Stefan Halfpape
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Halfpape, Reeshoop 18, 22926 Ahrensburg 6727.5063816678 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Leasingrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Halfpape
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rose
Rechtsanwalt Frank Rose
Noll, Rose & Collegen, Klosterhofweg 96, 41199 Mönchengladbach 6634.2306313769 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Rose hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Leasingrecht
(03.11.2023) Kurz nachdem ich meine Anfrage gestellt habe, bekam ich schon Antwort und meine Fragen wurden telefonisch, sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Maushammer
Rechtsanwältin Pia Maushammer
Werner, Luger & Partner Rechtsanwälte, Brienner Str. 9, 80333 München 7118.9507382993 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Pia Maushammer im Bereich Leasingrecht bietet Beratung und Vertretung
(21.12.2022) Immer ansprechbar bzw. hilfsbereit. Arbeitete sich schnell in neue Themen ein und ordnete sie entsprechend zu - …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Rottmann
sehr gut
Kanzlei Bärbel Rottmann, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg 6716.6318435791 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Maklerrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Leasingrecht bietet Frau Rechtsanwältin Bärbel Rottmann
aus 16 Bewertungen Frau Rottmann hat mein Anliegen professionell, zuverlässig und erfolgreich bearbeitet. (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Strothmann
Rechtsanwalt Holger Strothmann
Holger Strothmann Rechtsanwalt, Prinz-Albert-Str. 3, 53113 Bonn 6694.7735795016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Leasingrecht bietet Herr Rechtsanwalt Holger Strothmann
aus 7 Bewertungen Leider sei der Anwalt zeitlich mit Mandanten überlastet,deswegen erhielten wir leider keinen Termin in dieser Kanzlei/ … (28.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Leasingrecht

Fragen und Antworten

  • Leasingrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Leasingrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Leasingrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Leasingrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Leasingrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Gegenstand des Leasingrechts sind Rechtsbeziehungen, die in Zusammenhang mit einem Leasingvertrag stehen. Es gehört zum großen Bereich des Zivilrechts, wobei es keine speziellen Leasing-Vorschriften gibt. Das Wort Leasing leitet sich aus dem englischen Wort „to lease“ ab, das Mieten oder Leihen bedeutet. Als Dauerschuldverhältnis über das Nutzungsrecht an einer Sache ist das Leasing eine besondere Form des Mietvertrags. Allerdings werden hier vom Leasinggeber Verpflichtungen auf den Leasingnehmer übertragen, die beim regulären Mietvertrag typischerweise dem Vermieter obliegen, wie beispielsweise Wartung, Instandsetzung und Geltendmachung von Gewährleistung gegenüber dem Hersteller oder Verkäufer.

Zweck eines Leasingvertrages ist die günstige Finanzierung bzw. Nutzung einer Sache, wobei auch steuerliche Vorteile zu berücksichtigen sind. Steuerrechtlich interessant ist zum Beispiel das gewerbliche Leasing für Selbständige und Unternehmer. Im Gegensatz zu Privatpersonen können sie die Leasingrate steuerlich geltend machen, z.B. als Betriebsausgabe. Häufiges Beispiel ist etwa das Leasing von Geschäftswagen oder Firmenwagen. Aufgrund der Vertragsautonomie kann ein Leasingvertrag in vielfältigen Formen geschlossen werden, an die Bedürfnisse und Wünsche der beiden Vertragspartner angepasst. Sofern der Vertrag Regelungslücken aufweist greifen ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zum Mietvertrag.

Der Leasingvertrag ist ein Vertrag, in dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Nutzungsrecht an dem Leasinggegenstand einräumt und als Gegenleistung vom Leasingnehmer ein Entgelt (Leasingzins) in Form der sogenannten Leasingrate erhält. Die Nutzungsüberlassung wird für einen bestimmten vertraglich festgelegten Zeitraum übertragen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Leasinggeber den Leasinggegenstand wieder zurück oder der Leasingnehmer kann das Eigentum an dem Gegenstand erwerben, wenn vertraglich eine Kaufoption vereinbart ist, oder beide Parteien einen Anschlussvertrag abschließen.

Man unterscheidet im Leasingrecht zwei wesentliche Vertragsvarianten: das Finance-Leasing und das Operate-Leasing. Beim Finance-Leasing handelt es sich um Finanzierungsleasing, wobei die Verträge eine mittlere bzw. lange Grundlaufzeit aufweisen. Hier trägt der Leasingnehmer das sogenannte Objektrisiko. Er muss also selbst für Reparatur und Versicherung des Leasinggegenstandes sorgen und haftet dem Leasinggeber für den Verlust oder die Beschädigung des Leasinggegenstandes.. Ihm obliegt auch die Instandhaltung.
Demgegenüber zeichnet sich das Operate-Leasing durch die kurzfristige Laufzeit des Leasingverhältnisses aus. Das Objektrisiko und die Instandhaltung trägt bei dieser Leasingart weiterhin der Leasinggeber. Im Regelfall werden die Finanzierungskosten des Leasinggebers innerhalb der kurzen Vertragslaufzeit nicht durch die Leasingraten getilgt. Er kann die Finanzierung jedoch ausgleichen, indem er den Gegenstand anschließend an andere Leasingnehmer weiterverleast und/oder ihn verkauft.

Darüber hinaus unterscheidet man begrifflich auch in Hinblick darauf, welchen Ausgleich der Leasinggeber für die Anschaffungskosten der Leasingsache erhält. Grundsätzlich bemisst sich der Leasingzins nach dem Substanzwert, also nach dem Kaufpreis der Sache. Häufig kann der Leasingnehmer über eine Vorauszahlung die Höhe der Leasingrate reduzieren. Bei der sogenannten Vollamortisation erhält der Leasinggeber innerhalb der Vertragslaufzeit die Anschaffungskosten über den Leasingzins vollständig erstattet, ohne dass das Eigentum übertragen wird. Es bleibt ein gewisser Restwert bestehen. Von Teil-Amortisation oder Restwert-Leasing spricht man, wenn der Leasinggeber über den - im Vergleich zur Vollamortisation niedrigeren - Leasingzins nur einen Teil der Anschaffungskosten erlangt und der Leasingnehmer nach Vertragsablauf entweder einen auf den Restwert basierenden Anschlussvertrag abschließen, den Leasinggegenstand kaufen oder zurückgeben kann.

Als direktes Leasing bezeichnet man ein Leasingverhältnis, wenn der Leasinggeber selbst der Hersteller oder Händler des Leasinggegenstandes ist (auch: Hersteller-Leasing/Händler-Leasing). Wenn ein Finanzinstitut als Leasinggeber fungiert, spricht man vom indirekten Leasing. Je nachdem, ob der Gegenstand des Leasingvertrags eine bewegliche Sache oder eine Immobilie ist, bezeichnet man das Vertragsverhältnis als Mobilien-Leasing oder Immobilien-Leasing.

Die im Bereich Kraftfahrzeug-Leasing vorherrschende Leasingform ist das sogenannte Null-Leasing: Der Leasingnehmer entrichtet regelmäßige Leasing-Raten dafür, dass ihm das Fahrzeug für eine bestimmte Frist zum Gebrauch überlassen und bereits bei Vertragsschluss ein bindender Kaufpreis für das Kfz vereinbart wird. Sale-and-lease-back ist eine Leasingform, bei der der Leasingnehmer das Eigentum an der Leasingsache auf den Leasinggeber überträgt, um ihn vom Leasinggeber zu leasen.

Über Rechtsstreitigkeiten rund um das Leasingrecht entscheiden die Zivilgerichte, also aufsteigend nach Instanz das Amtsgericht (AG) bis zu einem Streitwert von 5.000,- EUR, das Landgericht (LG), das Oberlandesgericht (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH).

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