483 Anwälte für Migration | Seite 21

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Rechtliche Fragen im Bereich Migration beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Buddeke
aus 8 Bewertungen Herr buddeke hat mir viel geholfen, er gibt sich Mühe und hört ganz gut zu, die Sekretärin ist auch sehr kulant … (13.02.2024)
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Bei rechtlichen Problemen im Bereich Migration unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Yunus Kürtbagi
aus 12 Bewertungen Ein sehr zuverlässiger Anwalt, absolute Professionalität, kommuniziert äußerst schnell und effizient, nimmt sich Zeit … (19.02.2024)
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Herr Rechtsanwalt Zeljko Grgic bietet Rat und Unterstützung im Bereich Migration
aus 56 Bewertungen Alle Empfehlungen (06.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Migration

Fragen und Antworten

  • Migration: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Migration sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Migration: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Migration umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Migration und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Migration wird angenommen, wenn Menschen ihren bisherigen Wohnsitz verlassen, um ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in ein anderes Gebiet oder in einen anderen Staat zu verlegen. Damit wird Migration verneint, wenn man lediglich für ein paar Wochen Urlaub im Ausland macht. Bei der Migration ist ferner zu unterscheiden zwischen der Einwanderung – Immigration – bzw. der Auswanderung – Emigration.

Aufenthaltstitel in Deutschland

Wer Bürger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ist, kann ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen. Das bedeutet, ihm steht automatisch ein Aufenthaltsrecht zu. Schließlich gelten hier bei der Migration unter anderem die Grundfreiheiten, zu denen auch die Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) gehört. Den Migranten trifft aber trotzdem eine Meldepflicht, das bedeutet, er muss sich bei dem Einwohnermeldeamt des Ortes anmelden, in den er mit seiner Familie gezogen ist.

Wer jedoch den Umzug nach Deutschland aus einem Drittstaat plant, benötigt zur Einreise generell zunächst ein Visum. Um jedoch länger als 90 Tage in Deutschland bleiben zu dürfen, benötigt man einen weiteren Aufenthaltstitel, etwa die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Blaue Karte-EU oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Einreisebedingungen vor allem von der Staatsangehörigkeit des Einreisenden abhängig sind. Ein Aufenthaltstitel ist übrigens ein Verwaltungsakt und wird von der Ausländerbehörde erteilt. Ferner muss der Aufenthaltstitel vor der Einreise bzw. Migration nach Deutschland beantragt werden.

Aufenthaltserlaubnis

So erhält man zum Zweck der Migration etwa eine befristete Aufenthaltserlaubnis, wenn man in Deutschland eine Ausbildung machen oder ein Studium absolvieren will. Aber auch die Familienzusammenführung stellt einen ausreichenden Grund für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis dar. Wichtig ist jedoch, dass der Ausländer nach der Migration an einem Integrationskurs teilnimmt, der unter anderem einen Sprachkurs mit Sprachtest beinhaltet. Schließlich ist es wichtig, dass man die Sprache des Landes versteht, in dem man lebt. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht automatisch von der Aufenthaltserlaubnis umfasst, sondern muss ausdrücklich darin festgehalten werden.

Da die Aufenthaltserlaubnis befristet ist, sollte man sich rechtzeitig um die Verlängerung kümmern. Ob eine Verlängerung genehmigt wird, hängt von einigen Faktoren ab, z. B. ob er seiner Pflicht zur Teilnahme am Integrationskurs nachkommt. Nach § 8 III AufenthG (Aufenthaltsgesetz bzw. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) könnte eine diesbezügliche Pflichtverletzung nämlich dazu führen, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird – es sei denn, der Ausländer kann nachweisen, dass die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben geklappt hat.

Niederlassungserlaubnis

Die unbefristete Niederlassungserlaubnis dagegen erhält man grundsätzlich erst nach fünfjährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Sie berechtigt den Ausländer automatisch dazu, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sofern die Voraussetzungen nach § 9 AufenthG vorliegen, muss die Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

So muss man beispielsweise seinen eigenen Lebensunterhalt sichern können – ein unterschriebener Arbeitsvertrag etwa dient als Nachweis, aber auch eine eigene Firmengründung ist natürlich möglich –, mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben und der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein. Eine Vorstrafe dagegen verhindert grundsätzlich die Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis und damit eine Migration. Die Niederlassungserlaubnis wird übrigens als elektronischer Aufenthaltstitel ausgegeben und somit nicht mehr in den Pass geklebt.

Asyl

Nach Art. 16a Grundgesetz (GG) genießen politisch Verfolgte Asylrecht in Deutschland. Auf das Asylrecht kann sich jedoch nicht berufen, wer z. B. aus der EU oder einem sicheren Drittstaat kommt, vgl. Art. 16a II GG. Asyl ist von der Migration strikt zu trennen – während man nämlich bei der Migration nach Deutschland kommt, um etwa zu studieren oder zu arbeiten, ist der Asylbewerber ein Flüchtling, der in einem anderen Land Schutz vor politischer Verfolgung sucht.

Abschiebung

Wer jedoch unerlaubt nach Deutschland eingereist ist, wessen Asylantrag abgelehnt wurde oder wer keinen Aufenthaltstitel beantragt oder erhalten hat, der riskiert die sog. Abschiebung, vgl. § 58 AufenthG. Die zuständige Behörde kann dann die sog. Abschiebungsanordnung erlassen, wenn der Ausländer Deutschland trotz vorheriger Androhung der Abschiebung nicht freiwillig verlassen hat und auch kein Abschiebungshindernis besteht. So ist eine Abschiebung etwa verboten, wenn einem Flüchtling bei der Rückkehr in sein Heimatland eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht, vgl. § 60 AufenthG.

Einbürgerung

Wer berechtigt seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt, hat in der Regel einen Anspruch auf Einbürgerung. Daneben müssen aber noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. ausreichende Deutschkenntnisse und das Innehaben eines unbefristeten Aufenthaltsrechts zur Zeit der Einbürgerung.

Hier gibt es aber einige Ausnahmen. So können etwa Ausländer, die eine Ehe mit einem/einer Deutschen eingegangen sind, bereits nach drei Jahren die Einbürgerung verlangen. Dabei muss man seine bisherige Staatsangehörigkeit aber nicht abgeben – es gibt vielmehr die Möglichkeit der doppelten bzw. mehrfachen Staatsangehörigkeit. Die Kosten für die Einbürgerung sind vom Ausländer zu tragen, können aber unter Umständen verringert oder in Raten gezahlt werden. Wird die Einbürgerung abgelehnt, kann der Betroffene Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

Wichtiges zum Schluss

Bei der Migration spielt jedoch nicht nur der Aufenthaltstitel eine wichtige Rolle. So sollte der Migrant z. B. prüfen lassen, ob seine Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss zu vergleichen sind bzw. ob die Qualifikationen anerkannt werden müssen, etwa im Bereich der Medizin. Auf der Suche nach Arbeit kann man z. B. das Internet nutzen oder zur Arbeitsagentur gehen. Unter Umständen kann man auch eine Weiterbildung machen. Ferner besteht nach der Migration nach Deutschland in bestimmten Fällen die Möglichkeit, z. B. ein Start-up zu gründen.

Bei der Wohnungssuche kann man erneut auf das Internet zurückgreifen oder einen Makler mit der Suche beauftragen. Unter Umständen hat man einen Anspruch auf Wohngeld. Bevor man allerdings den Mietvertrag unterschreibt, sollte der genau überprüft werden. Viele Klauseln, die etwa in starren Fristen die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen, sind nämlich unwirksam. Daneben gibt es noch viele relevante Maßnahmen, die man nach der Migration nach Deutschland vornehmen sollte, sei es etwa der Gang zu einer Bank zwecks Kontoeröffnung oder der Abschluss eines Versicherungsvertrags, etwa eine Haftpflicht oder eine Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht.

Bei einer Migration mit der ganzen Familie sollte man bedenken, dass es in Deutschland die sog. Schulpflicht gibt. Das bedeutet, Kinder müssen ab einem bestimmten Alter – in der Regel mit sechs Jahren – eine Schule besuchen. Nach dem geltenden Schulrecht endet die Schulpflicht faktisch erst, wenn das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Wer seine Kinder nicht in die Schule schickt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

(VOI)

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