81 Anwälte für Tierkauf | Seite 4

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Ackenheil Anwaltskanzlei Kanzlei für Tierrecht / Pferderecht / Hunderecht, Raiffeisenstr. 23 a, 55270 Klein-Winternheim 6805.9605583078 km
Pferderecht • Recht rund ums Tier • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Tierkauf beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
aus 142 Bewertungen Für mich ist Herr Ackenheil der Beste Anwalt für Pferderecht. Mir hat er schon mehrfach bei Rechtsproblemen beim … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrika Rundel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rundel, Mooserstrasse 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7710474118 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Tierkauf steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ulrika Rundel gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen Höfliche und kompetente Beratung. Immer erreichbar. (11.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Müller
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Müller
Anwaltskanzlei Daniela Müller, Ravensbergerstrasse 30, 33602 Bielefeld 6715.0390249098 km
Agrarrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht • Medizinrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Tierkauf hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Müller
aus 32 Bewertungen Der Kontakt war super und die Bearbeitung erfolgt zu unserer vollsten Zufriedenheit… gerne wieder (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Petersdorff
sehr gut
RAe Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße 29, 16515 Oranienburg 6952.03959313 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Zivilrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Tierkauf beantwortet Frau Rechtsanwältin Stefanie Petersdorff
aus 34 Bewertungen Noch nie hatte ich einen Unfall und dann ist es passiert: ich habe Unfallflucht begangen. Was da alles auf mich … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
Kanzlei Cramm-Behrens, Am Kleinen Teich 2, 30519 Hannover 6771.9799751821 km
Fachanwältin Familienrecht • Pferderecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Tierkauf
aus 58 Bewertungen Frau Cramm-Behrens hat mich wieder einmal super vertreten in meinem Rechtstreit gegen das Landesamt für Soziales. Ich … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Anwaltskanzlei Alexandra Rapp, Uferstr. 8, 72631 Aichtal 6944.8931831859 km
Familienrecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Problemen im Bereich Tierkauf hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Rapp
Profil-Bild Rechtsanwalt Gabriel Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Gabriel Fischer
Fachanwaltskanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Gabriel Fischer, Ehrensteinstraße 45, 04105 Leipzig 6981.1454027936 km
Nur Gerechtigkeit bringt Frieden.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Pferderecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Tierkauf hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gabriel Fischer
aus 13 Bewertungen Gute Beratung über „MieterEngel“ (Advo Card) wegen Kündigung durch die Vermieterin (Eigenbedarf) (31.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Müller
sehr gut
Kanzlei Armin Müller, Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg 6720.1617144115 km
Ich helfe gern! Wer seine Arbeit gern macht, macht sie gut!
Arbeitsrecht • eBay & Recht • Recht rund ums Tier • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Armin Müller für Rechtsfragen rund um den Bereich Tierkauf
aus 38 Bewertungen Herr Müller ist ein sehr kompetenter Anwalt. Wir haben uns durch Herrn Müller sehr gut beraten gefühlt. Auch wenn wir … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gianna Chiappa
Rechtsanwaltskanzlei Chiappa, Am Kümmerling 37 A, 55294 Bodenheim 6813.8305896704 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Gianna Chiappa ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierkauf gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Frau Chiappa und ihr Team zeigen - neben ihrer hervorragenden juristischen Kompetenz - eine hervorragende rundum … (24.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierkauf

Fragen und Antworten

  • Tierkauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierkauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierkauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierkauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierkauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Nach einem Tierkauf kann schnell ein Streit zwischen Käufer und Verkäufer entbrennen, wenn das betreffende Tier mit einem Mangel behaftet ist. Jeder gibt dem anderen die Schuld daran, dass das Tier nicht den „Erwartungen" entspricht.

Eins steht jedoch fest: Nach § 90a Satz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist auf Tiere das für Sachen geltende Kaufrecht gemäß der §§ 433 ff. BGB anzuwenden, auch wenn sie keine Sachen sind. Danach hat der Käufer nach dem Tierkauf bei einem „mangelhaften" Tier z. B. die Möglichkeit auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. In bestimmten Fällen ist auch Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung möglich. Dabei muss aber beachtet werden, dass in der Regel der Käufer nachweisen muss, dass sein Tier bereits bei Gefahrübergang - also dem Erhalt des Tieres - mangelhaft war. Eine Beweislastumkehr kommt aber bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 474 ff. BGB in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag über den Tierkauf geschlossen hat und sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Grundmangel zeigt, das Tier den Mangel also bereits in sich trug, er aber zur Zeit der Übergabe noch nicht in Erscheinung getreten ist. Außerdem darf die Beweislastumkehr nicht mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar sein. Liegen der Tierkauf und die Übergabe des Tieres z. B. vier Monate zurück, beträgt die Inkubationszeit einer Krankheit aber nur wenige Tage, ist klar, dass der Mangel zur Zeit des Gefahrenübergangs noch nicht existiert hat. Das Recht auf Gewährleistung entfällt im Übrigen mit der Verjährung. Nach § 438 BGB verjähren die Mängelansprüche aus dem Vertrag innerhalb von zwei Jahren.

Häufig ist jedoch unklar, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Unproblematisch sind allein die Fälle, in denen der Züchter mit dem Verkauf der Tiere seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ansonsten muss im Einzelfall geklärt werden, ob der Züchter Unternehmer ist. Zu berücksichtigen ist hierbei unter anderem die Anzahl der Züchtungen und verkauften Tiere, welcher Aufwand mit der Zucht betrieben wird und über welchen Zeitraum hinweg gezüchtet wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht dagegen ist nicht nötig.

Bei einem Gendefekt liegt zwar in der Regel ein Grundmangel vor. Schadenersatz kann aber nur verlangt werden, wenn der Züchter für den Gendefekt einzustehen hat. Das ist der Fall, wenn er die bei der Zucht erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und demnach die geltenden Grundsätze in der Wissenschaft bzgl. der Zucht nicht berücksichtigt hat. Denn: Wer die nötige Sachkunde und Erfahrung hat, kann genetische Fehler verhindern, z. B. durch vorherige Gentests bei den Zuchttieren. Er haftet jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, wenn er eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat. Außerdem haftet er, wenn er von einem Mangel wusste, ihn aber arglistig verschwiegen hat. In Betracht käme auch noch die Nachbesserung, etwa in Form einer Operation. Die ist häufig aber nicht erfolgversprechend. Wenn etwa ein Hund wegen einer Hüftdysplasie operiert werden muss, kann es nämlich passieren, dass es dem Haustier nach dem Eingriff nicht besser geht, weil er unerwünschte Folgewirkungen hat. Kann der Mangel aber einfach beseitigt werden, indem der Verkäufer das Tier beispielsweise für die Dauer der Erkrankung zurücknimmt, aufpäppelt und ihm die verschriebenen Arzneimittel verabreicht, kann eine Nachbesserung Sinn machen.

Auch eine Nachlieferung ist grundsätzlich nicht möglich, hat man doch ein ganz bestimmtes Tier gekauft. Das ganz bestimmte Tier existiert aber nur einmal und kann daher nicht neu geliefert werden. Außerdem wächst das Tier seinem Eigentümer mit der Zeit trotz aller Fehler ans Herz, weshalb die wenigsten Tierfreunde ihren tierischen Begleiter nach dem Tierkauf wieder hergeben würden.

Auch der Tierarzt kann bei einem „mangelhaften" Tier haften. Grundsätzlich wird die Tierarzthaftung bejaht, wenn er z. B. im Rahmen von einem Pferdekauf bei der Ankaufsuntersuchung einen Fehler macht und den Mangel übersieht.

Der Vertrag über den Tierkauf ist an keine Form gebunden. Wer ihn also nicht schriftlich fixiert, riskiert keinen Formmangel und damit auch keine Nichtigkeit des Vertrages. Doch egal, ob ein Haustier oder Nutztier gekauft wird, es muss stets das Tierschutzgesetz beachtet werden. Der Züchter darf daher z. B. nicht in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) festlegen, dass das Tier auf jeden Fall zu kastrieren ist, sofern es keinen triftigen Grund dafür gibt. Es liegt in diesem Fall nämlich Sittenwidrigkeit vor, weshalb der Käufer derartige Klauseln im Vertrag nicht beachten muss.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Tierkauf umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Tierkauf besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.