4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Eifert
sehr gut
Rechtsanwältin Carmen Eifert
Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar, Wetzlarer Straße 8a, 35644 Hohenahr 6786.5504067435 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Carmen Eifert
aus 48 Bewertungen 2020 vertrat mich Frau Eifert das erste Mal als Anwältin in Sachen Familienrechts zwecks Scheidung. Doch dies sollte … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Rolfes
Kanzlei Christine Rolfes, Turnerstr. 49, 33602 Bielefeld 6715.0147548904 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Christine Rolfes
(01.03.2021) Frau Rolfes ist eine sehr hilfsbereite und engagierte Rechtsanwältin. Bei einer Beantragung von Waisengeld hat sie …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Wilken
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Wilken
Kanzlei Andrea Wilken, Kaiserstraße 10a, 49809 Lingen (Ems) 6615.833964922 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Wilken - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 25 Bewertungen Sehr schneller Termin, sehr zeitnahe Bearbeitung, verständliche Erklärung und sehr kompetente Beratung und Bearbeitung … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat
Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat
Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat, Hindenburgstr. 2, 32791 Lage 6731.7740455682 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Notar Stephan Grigat - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
(04.05.2024) Klare , laienverständliche Erklärungen des Sachverhaltes.
Profil-Bild Rechtsanwältin Lilian Widra
Rechtsanwältin Lilian Widra
Lilian Widra | Robert Widra | Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Str. 112, 14467 Potsdam 6961.8291366154 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Lilian Widra - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(30.05.2023) Sehr kompetente und freundliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Mirz
Rechtsanwältin Katharina Mirz
Seidl Hohenbleicher Mirz Rechtsanwälte PartGmbB, Kobellstr. 1, 80336 München 7118.5014903575 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Katharina Mirz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Nermin Cakir
sehr gut
Kanzlei: Cakir und Carboni, Chlodwigplatz 7, 50678 Köln 6676.037175487 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nermin Cakir - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
aus 49 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Frau Ҫakır vertreten zu werden, und ich kann sie nur wärmstens empfehlen. Ihre … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Conrad
Rechtsanwalt Carsten Conrad
Anwaltskanzlei Conrad, Konrad-Adenauer-Promenade 18, 35578 Wetzlar 6791.1584411062 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Carsten Conrad
(18.04.2022) Sehr angenehmer und kompetenter Rückruf
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
Haidl Funk Rechtsanwälte GbR, Harderstr. 20, 85049 Ingolstadt 7072.8221425556 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Heinzmann
aus 17 Bewertungen Sehr gute Anwältin!! Nachdem die Zusammenarbeit mit unserem letzten Anwalt sehr enttäuschend war und das Mandat … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini
sehr gut
Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini
Rechtsanwaltskanzlei Avv. Peter Comandini, Corso XI Settembre, 93, Pesaro, Italien 7462.5613916512 km
Erbrecht • Familienrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Avv. Peter Comandini ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
aus 10 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Comandini hat unsere Interessen nach einem schweren Autounfall in Italien zu unserer vollsten … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antoni von Langsdorff
Rechtsanwältin Antoni von Langsdorff
"Anwaltskontor" – Ćavar, Erb, von Langsdorff Partnerschaft von Rechtsanwälten, Bodenseestr. 4, 81241 München 7111.3462069622 km
Fachanwältin FamilienrechtUnterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Antoni von Langsdorff ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(25.07.2023) Sie nimmt keine neue Mandaten mehr da die voll sind
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Schmücker
Rechtsanwalt Ulrich Schmücker
Kanzlei Ulrich Schmücker, Fröbelstr. 67, 33604 Bielefeld 6716.0269514233 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Schmücker
aus 6 Bewertungen Prompter Rückruf und prägnante, gut nutzbare Erklärungen! (20.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Straub
Rechtsanwalt Philipp Straub
Kanzlei Stürwald Perrey Straub, Rheinstr. 2a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.8984029981 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Philipp Straub
(14.11.2019) sehr gute eingehende beratung zielorientiert und peröhnlich ein sehr sympatischer anwalt hat alles sofort auf den …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Priem
Priem & Drescher, Alsenstraße 2, 22769 Hamburg 6716.8816003642 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Priem hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
(23.08.2021) War alles super
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Reinke
Rechtsanwältin Michaela Reinke
Rechtsanwaltskanzlei Reinke & Reinke, Moltkestr. 10A, 31582 Nienburg (Weser) 6722.5182922116 km
FamilienrechtUnterhaltsrecht • Opferhilfe
Juristische Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Michaela Reinke
(11.04.2023) Antwortet sehr schnell und verständlich
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Trautwein
Rechtsanwältin Stefanie Trautwein
Rechtsanwaltskanzlei Stefanie Trautwein, Luitpoldplatz 2, 94469 Deggendorf 7164.547003699 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Trautwein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
(25.04.2023) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffani F. Kaup
Rechtsanwältin Steffani F. Kaup
Schmidt & Kaup Rechtsanwälte PartGmbB | Arbeitsrecht und Familienrecht Eschborn, Hauptstr. 23, 65760 Eschborn 6817.3722326206 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Steffani F. Kaup - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 7 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Kaup ist einfach nur zu empfehlen wenn es um Familienangelegenheiten geht !! Sie ist freundlich … (09.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klinge
Rechtsanwalt Frank Klinge
Kanzlei Frank Klinge, Halberstädter Str. 105, 39112 Magdeburg 6892.8109789739 km
WIR können Machdeburch © aber auch bundesweit tätig werden. Ergebnisorientierte und kostentransparente Lösungen Copyright: Nov. 2023 - Alle Rechte vorbehalten - Frank Klinge, Magdeburg
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Klinge bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 5 Bewertungen Sehr gute Formulierungen meiner Vorstellungen im meinem letzten Willen. (14.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Berg
Rechtsanwalt Georg Berg
Rechtsanwälte Georg Berg und Kay Brandt, Wedeler Landstr. 48, 22559 Hamburg 6704.5568718915 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Berg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Boderke
Rechtsanwältin Katja Boderke
Kanzlei Katja Boderke, Werner-Senger-Str. 19, 65549 Limburg an der Lahn 6772.6345480294 km
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Boderke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Fr. Boderke hat mich sehr gut durch eine Umgangsrechtsklage geführt und war steht's für Fragen greifbar, außerdem … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Mäder
Kanzlei Rainer Mäder, Hauptstr. 184 184, 50226 Frechen 6667.0268663216 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Mäder vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt
(10.03.2024) Falls Sie von Ihrem Gerichtsverfahren nichts gehört haben, wird Ihnen keine Briefe bezüglich Ihrer Klage geschickt, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Siegel
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Siegel
KANZLEI SIEGEL, Sonnenstr. 6, 80331 München 7118.5412298723 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Werkvertragsrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Volker Siegel im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 17 Bewertungen Die Beratung war sehr hilfreich und leicht verständlich. Hat uns sehr weitergeholfen. Immer wieder zu empfehlen. (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Becker
Berlinghoff Rechtsanwälte, Auf dem Hohenstein 5, 61231 Bad Nauheim 6817.2600459633 km
Geben Sie mir die Tatsachen, dann gebe ich Ihnen das Recht (sofern Sie im Recht sind!)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Becker
aus 34 Bewertungen Schnelle und effiziente Kommunikation und handeln im Sinne des Auftragsgeber. (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner
Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner
Bauer und Partner - Rechtsanwälte - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater, Bahnhofstraße 28, 94469 Deggendorf 7164.3364822687 km
Bei Bauer und Partner bieten wir Ihnen ein breitgefächertes Leistungsspektrum in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Schell-Schreiner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unterhalt

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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