4.701 Anwälte für Unterhalt | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Mushfiq
sehr gut
Rechtsanwältin Rita Mushfiq
Rechtsanwaltskanzlei Mushfiq & Kollegen, Wandsbeker Marktstr. 166, 22041 Hamburg 6723.4169621231 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Rita Mushfiq – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unterhalt
aus 22 Bewertungen Meine Empfehlung für Ausländerrecht & Asylecht . zuverlässig. Selbstvertrauen. kreativ. Wir hatten wegen Asylrecht … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Betz
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Betz
Betz Rechtsanwälte, Martin-Binder-Ring 3, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm 7091.6415868239 km
Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt FamilienrechtUnterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Betz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 19 Bewertungen schnelle und korrekte Weitervermittlung an Fachspezialisten = OK (18.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Monika Rohloff
Rechtsanwältin Rohloff, Erwin-Fischer-Strasse 3, 17321 Löcknitz 6967.8786731375 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika Rohloff gerne zur Verfügung
(17.09.2019) Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des Büros. Er ist eine äußerst freundliche Person Frau Rohlofs Anwältin ist …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Olaf Luther
Rechtsanwalt und Notar Olaf Luther
Luther Rechtsanwälte・Fachanwälte・Notar, Wiesharder Markt 8, 24983 Handewitt 6617.8266325085 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Olaf Luther
(04.05.2024) Herr Luther half mir bei einer Sache, wo andere Anwälte das Handtuch warfen oder den Fall erst gar nicht übernehmen …
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Manfred Christoph
Rechtsanwalt & Notar Manfred Christoph
Dr. Lohsin & Partner Fachanwälte und Notare, Schlachte 31, 28195 Bremen 6675.0670682279 km
Rechtsberatung & Notariat - bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand!
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt & Notar Manfred Christoph ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(25.03.2024) Kann nur empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea C. Pischke
Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea C. Pischke
Andrea C. Pischke Rechtsanwaltskanzlei • Mediation, Bahnhofstr. 78, 63477 Maintal 6834.3873305679 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Andrea C. Pischke gerne zur Verfügung
(21.04.2024) ...Super-Anwältin! Kompetent, freundlich - ein Glücksfall für jeden Mandanten!
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Kecker
Rechtsanwalt Simon Kecker
Rechtsanwälte Kecker und Smelowa in Bürogemeinschaft, Lindemannstr. 43, 40237 Düsseldorf 6650.2521713759 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Simon Kecker hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
(25.12.2020) Guten Tag! Ich hatte einige familiäre Probleme und Herr Kecker hat mir bei der Lösung sehr geholfen. Er ist ein sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Miroslaw Tolksdorf
Kanzlei Miroslaw Tolksdorf, Catharina-Fellendorf-Str. 111, 21035 Hamburg 6732.6266746556 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Miroslaw Tolksdorf ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Izabela S. Demacker
Kanzlei Demacker, Löwengrube 10, 80333 München 7118.9207450402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Izabela S. Demacker
aus 9 Bewertungen Frau Demacker ist eine herausragende Rechtsanwältin, die über höchste Kompetenz verfügt. Sie nimmt sich Zeit für Ihre … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anna-Katharina Wagner
Rechtsanwältin Dr. Anna-Katharina Wagner
Kanzlei am Marktplatz, Breite Straße 9, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.1234712555 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Anna-Katharina Wagner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Lennard Such
sehr gut
Rechtsanwalt Lennard Such
Guski • Such Rechtsanwälte, Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main 6828.1684796744 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Lennard Such vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 17 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Klare Empfehlung! (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Dorn
Rechtsanwältin Mandy Dorn
Anwaltskanzlei Mandy Dorn, Eigenheimstr. 13, 04279 Leipzig 6987.042960707 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Mandy Dorn
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Hartwig
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Hartwig - Fachanwalt- und Schwerpunktkanzlei, Sternstraße 30, 39104 Magdeburg 6893.7848448401 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Julia Hartwig
aus 35 Bewertungen Frau Hartwig hat mir sehr viel Selbstvertrauen entgegen gebrauch. Ich bin eher pessimistisch veranlag und warte ab wie … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Büttgenbach
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Büttgenbach
Rechtsanwalt Büttgenbach, Aulgasse 176, 53721 Siegburg 6697.2404790965 km
Rechtsberatung mit dem Blick aufs Wesentliche.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Markus Büttgenbach hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 34 Bewertungen sehr nett,kompetent,hilfsbereit,kann man nur empfehlen (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha M. Karcher
Rechtsanwalt Sascha M. Karcher
Rechtsanwalt Karcher, Niederstr 14, 59964 Medebach 6768.7987892486 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha M. Karcher gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Sehr schneller Termin mit sehr guten Erfolg .kann ich nur empfehlen! (04.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze
Kanzlei Dr. Heinze, Haeberlinstraße 1, 70563 Stuttgart 6929.567642057 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Gero Heinze gerne zur Verfügung
(28.10.2021) Wir waren mit der Beratung durch Herrn Dr. Heinze sehr zufrieden und werden, falls es zum Rechtsstreit kommen sollte, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stöcker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Ströbele
Ströbele & Ströbele, Rechtsanwälte und Notare, Siesmayerstraße 58, 60323 Frankfurt am Main 6824.0990854634 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Ströbele gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt & Avvocato Gianluca Perencin
Rechtsanwalt & Avvocato Gianluca Perencin
LEGALEde Rechtsanwälte - Studio Legale, Türkenstraße 11, 80333 München 7118.5936107408 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt & Avvocato Gianluca Perencin im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
(15.03.2024) Herr Perencin ist ein äußerst kompetenter und sympathischer Anwalt, der mir bei meinem Immobilienkauf in Italien eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kay Achtelik
Rechtsanwalt Dr. Kay Achtelik
Anwaltskanzlei Dr. jur. Kay Achtelik, Freiherr-vom-Stein-Promenade 5, 04758 Oschatz 7028.5501986853 km
Familienrecht . Arbeitsrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Kay Achtelik im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Bender
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Bender
Rechtsanwälte Gerling | Schulz | Lüders, Frankfurter Straße 85, 53773 Hennef (Sieg) 6703.9867327473 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Herr Rechtsanwalt Jörg Bender
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Jörg Bender und sein Vorzimmer-Team absolut empfehlen. Alle sind durchweg sympathisch, gewissenhaft und … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso
Kanzlei D. José Antonio Pérez-Alonso, Sonnenland, 119-120, 35100 Maspalomas, Spanien 6223.2638274901 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt D. José Antonio Pérez-Alonso ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Herzlichen Dank für Ihre hervorragende Beratung! Ich konnte immer Alles fragen und habe stets das Gefühl dabei gehabt, … (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Paul
Rechtsanwältin Gabriele Paul
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1180486069 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Im Bereich Unterhalt bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gabriele Paul
(28.07.2019) Frau Paul hat mich sehr umfassend und kompetent in einer familienrechtlichen Angelegenheit beraten. Sie hat alle …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfram Jesse
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfram Jesse
Bayer Jesse Jakubaschk Rechtsanwälte, Lützenkirchener Str. 316, 51381 Leverkusen 6673.7612786958 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfram Jesse ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 44 Bewertungen Herr Jesse hat mir in einem Verkehrs Strafverfahren so geholfen, die Aussicht war wirklich nicht gut, er hat es … (15.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unterhalt umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Unterhalt besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.