86 Anwälte für Waffenbesitzkarte | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
KANZLEI DL, Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden 6800.1647460551 km
Ihr persönliches Anliegen — individuell betreut
Zivilrecht • Jagdrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Schnelle und fundierte Antwort (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Trülzsch
sehr gut
Kanzlei Johann Trülzsch, Schloßstr. 120, 12163 Berlin 6973.6991923498 km
Umweltrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Jagdrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Agrarrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johann Trülzsch hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 15 Bewertungen Herr Trülzsch hat mich bei meinem Ärger mit meinem Stromanbieter sehr gut vertreten. Durch ihn wurde meine Kündigung … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Thielmann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Thielmann
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Thielmann
aus 29 Bewertungen Aufgrund einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung (offene Rechnung wegen eines Pflegebett) mit einem Sanitätshaus … (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.2429034021 km
Fachanwältin Strafrecht • Steuerrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Selter ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitzkarte
aus 78 Bewertungen Durch eine Stellungnahme zu einer ausländischen Verurteilung konnte der Jagdschein verlängert werden. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Felix
Rechtsanwältin Yvonne Felix
Anwaltskanzlei Felix & Spiegelberg, Hindenburgstr. 20, 30175 Hannover 6768.8553266004 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitzkarte steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Yvonne Felix gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wenk
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Wenk
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Str. 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christina Wenk ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 47 Bewertungen Das Erstgespräch war ausführlich und insgesamt hat alles gut geklappt. (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwalt Günter Heine
Rechtsanwaltskanzlei Günter R. Heine, Maxim-Gorki-Str. 13, 01796 Pirna 7097.0138395708 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Günter Heine hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitzkarte
(09.05.2022) Sehr Positiv im Gespräch!
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lang
Rechtsanwalt Martin Lang
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitzkarte beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Lang
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kraml
Rechtsanwalt Andreas Kraml
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kraml im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Beratung und Vertretung
(09.12.2020) Die sehr schnelle Kontaktaufnahme.
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra E. Pappert
sehr gut
Pappert Seitz Rechtsanwälte, Römerplatz 6, 67098 Bad Dürkheim 6829.4295447979 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra E. Pappert hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 59 Bewertungen Frau Pappert hat uns sehr kompetent beraten. Schade, dass wir nicht früher auf Sie aufmerksam wurden. Wir kann sie … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lüders
Lüders - Rechtsanwälte, Karl-Zahn-Str. 11, 44141 Dortmund 6677.7637202448 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Lüders – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitzkarte
(29.01.2018) Nach Kündigung meiner Wohnung im letzten Sommer, begann ein Streit mit meinem damaligen Vermieter, der mir mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwaltskanzlei | Steuerbüro Klötzer, Ernst-Thälmann-Straße 31, 09350 Lichtenstein 7031.4818368411 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Jagdrecht
Im Bereich Waffenbesitzkarte bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Robert Klötzer
(08.01.2021) - kompetent - zuverlässig - exakt
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke
Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Isabell von Moltke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitzkarte
(13.06.2022) Nachdem ich bereits bei drei Steuerberatern "abgeblitzt" war, hat sich Frau Dr. von Moltke meines Themas …
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwaltskanzlei Barz, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen 6811.7776379129 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Herr Rechtsanwalt Patrick Barz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitzkarte

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitzkarte: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitzkarte umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitzkarte: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitzkarte sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach § 10 Waffengesetz (WaffG). Auf ihr müssen alle Waffen, die sich im Besitz einer Person befinden, eingetragen sein. Die WBK ermächtigt den Besitzer einer Waffe zum ungeladenen Transport an den Ort der Verwendung (z.B. Schießstand), sofern die Waffe getrennt von der Munition transportiert wird. Als separater Transport gilt es beispielsweise, wenn die Munition im Handschuhfach und die Schusswaffe abgesperrt im Kofferraum bewegt wird.

Voraussetzungen

Beantragt eine Person eine WBK, so muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss sie die Volljährigkeit erreicht haben (§ 2 Abs. 1 WaffG) und persönlich geeignet (§ 6 WaffG) sowie zuverlässig (§ 5 WaffG) sein, aber auch die nötige Sachkunde und ein Bedürfnis oder auch einen speziellen Grund, Waffen zu besitzen, nachweisen können. Ein solches Bedürfnis wäre z.B. die Tätigkeit als Hobbyschütze in einem Schützenverein oder ein Jagdschein.

Ausnahme: Bei Erben von Schusswaffen werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.

Erforderliche Unterlagen sind je nach Verwendungszweck unterschiedlich. Sportschützen müssen einen Sachkundenachweis und eine Bedürfnisbescheinigung von ihrem Schützenverein vorlegen, sowie eine regelmäßige Teilnahme an Schießübungen ihres Vereins und die Erforderlichkeit der beantragten Waffe für eine bestimmte Disziplin der Sportordnung ihres Verbandes belegen. Bei Jägern genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheins und Erben müssen den Erbnachweis und eventuell die Verzichtserklärung anderer Erben vorzeigen. Sammler benötigen neben dem Sachkundenachweis noch einen Beleg über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes.

Hinweis: Verbotene Waffen und Munition oder auch Schlagringe oder Wurfsterne sind nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 im Waffengesetz aufgeführt. Diese dürfen selbst mit Waffenbesitzkarte nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes besessen werden.

Arten der Waffenbesitzkarte

Die WBK existiert in drei Ausführungen.

Die Gelbe Waffenbesitzkarte, auch Sportschützen-WBK genannt, ermächtigt den Inhaber zum Erwerb und Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60cm lang, der Lauf wird von Hand mit der Patrone geladen. Die abgeschossene Patrone wird entweder mittels eines Ejektors oder ebenfalls von Hand entfernt.
  • Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60 cm lange Langwaffen, bei denen die Patrone durch die manuelle Betätigung einer Ladevorrichtung dem Patronenlager zugeführt wird.
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition: Gesamt unter 60 cm lang und werden von Hand mit der Patrone geladen.
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen): Ein vor dem Schuss gespannter Hahn schlägt auf die Anzündladung, welche die Treibladung zündet.

Erworbene Waffen müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die Grüne Waffenbesitzkarte, auch Jäger-WBK genannt, wird für Jäger oder Sportschützen erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Mehrschüssige Pistolen: Faustfeuerwaffen, bei denen Lauf und Patronenlager aus einem Stück bestehen. Sie werden aus der Hand abgeschossen.
  • Mehrschüssige Revolver: Faustfeuerwaffen, bei denen die Munition in einem drehbaren Munitionsblock untergebracht ist. Dieser dient auch gleichzeitig als Magazin.
  • Halbautomatische Langwaffen: Langwaffen, bei welchen nach der Schussabgabe automatisch eine neue Patrone in den Lauf geladen wird. Der Abzug erfolgt manuell.

Jede Waffe muss einzeln bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden. Die Erwerbsberechtigung für die beantragte Waffe wird dann als so genannter Voreintrag in die WBK eingetragen. Sie muss dann binnen eines Jahres erworben werden, ansonsten verfällt der Voreintrag.

Die Rote Waffenbesitzkarte, auch Sammler-WBK genannt, wird für Sammler nach § 18 WaffG oder Waffensachverständige nach § 19 WaffG erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von Waffen einer bestimmten Art oder eines bestimmten Sammelgebietes und wird nur in Ausnahmefällen für Schusswaffen aller Art erteilt. Erworbene Schusswaffen müssen wie bei der Gelben WBK innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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