AGB: Das gehört hinein und wann sie unwirksam sind
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Ob bei Privatkäufen oder Verträgen im geschäftlichen Kontext: AGB sind ein wichtiger Bestandteil vieler Verträge. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welchen Inhalt AGB haben sollen, welche Klauseln als vertragswidrig gelten und warum allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll sind. Rechtsanwältin Sabine Schenk und Rechtsanwalt Arne Fleßer klären auf.
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AGB: Definition und gesetzliche Regelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt, vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). AGB sind also von einer Vertragspartei einseitig vorgegebene Regelungen, die für mehrere Verträge verwendet werden. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 305 bis 310 BGB.
AGB müssen nicht als solche benannt sein. Nutzungsbedingungen oder allgemeine Vertragsbedingungen stellen ebenfalls übliche Bezeichnungen für AGB dar. Landläufig sind AGB auch bekannt als das „Kleingedruckte“. Von AGB zu unterscheiden sind individuelle Vertragsklauseln. Dabei handelt es sich um zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall ausgehandelte Vertragsregelungen, die somit nicht einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben werden. Individuelle Vertragsklauseln haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor AGB.
AGB werden in der Regel von Rechtsanwält*innen für den konkreten Lebenssachverhalt und die Vertragskonstellation erstellt. In einfachen Konstellationen besteht die Möglichkeit der Nutzung von AGB-Generatoren. Diese erstellen kostengünstig standardisierte AGB. Bei komplexen Konstellationen empfiehlt sich dringend die Beauftragung von Rechtsanwält*innen, um dem Lebenssachverhalt gerecht zu werden und rechtssichere AGB zu erhalten. AGB sind urheberrechtlich geschützte Textwerke, die nicht ohne Erlaubnis des Autors verwendet werden dürfen. Die Übernahme von fremden AGB – ohne Erlaubnis – ist daher nicht zulässig.
Sind AGB Pflicht?
Es besteht keine AGB-Pflicht. Weder bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) noch bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht eine generelle Pflicht zur Nutzung von AGB. AGB dienen vielmehr der Vereinfachung und Beschleunigung von Verträgen und deren Abschlüssen, da nicht für jeden Vertrag die Vertragsregelungen einzeln ausgehandelt werden müssen. Im Bereich von Websites und Onlineshops empfiehlt sich jedoch dringend die Nutzung von AGB, um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (z. B. Widerrufsbelehrungen) zu erfüllen.
AGB: Einbeziehung in den Vertrag
§ 310 BGB regelt den Anwendungsbereich der Regelungen zu den AGB (§§ 305 bis 310 BGB). Bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie bei Tarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen finden die Regelungen zu den AGB von vornherein keine Anwendung. Bei Arbeitsverträgen sind die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen. Im Rahmen der AGB-Prüfung gelten zudem abgestufte Kontrollmaßstäbe. Bei der Verwendung von AGB gegenüber Verbrauchern gelten strengere Kontrollmaßstäbe als bei der Verwendung gegenüber Unternehmen.
AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn sie wirksam in den konkreten Vertrag einbezogen wurden. Dazu muss der Verwender der AGB grundsätzlich gemäß § 305 Abs. 2 BGB die andere Vertragspartei ausreichend auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit der Kenntnisnahme einräumen. Die andere Vertragspartei muss sich zudem mit der Geltung der AGB einverstanden erklären. Gemäß § 305a BGB wird die Einbeziehung in besonderen Konstellationen (z. B. bei genehmigten Verkehrstarifen und Beförderungsbedingungen im Linienverkehr) erleichtert, indem die Hinweispflicht und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme vereinfacht werden. Ein Einverständnis der anderen Vertragspartei ist weiterhin erforderlich. Überraschende oder mehrdeutige Klauseln werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil.
Eine Besonderheit stellen kollidierende AGB dar. So wird die Konstellation genannt, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen wollen und jeweils die Geltung ihrer eigenen AGB vereinbaren. Es gelten dann die als Letztes genannten AGB, sofern der Vertrag widerspruchslos durchgeführt wird. Wird von der Gegenseite hingegen widersprochen, dann werden beide AGB nicht Vertragsbestandteil. Die Durchführung des Vertrags richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften (Vgl. § 306 BGB).
Grundsätzlich gelten die AGB in der Form, die bei Vertragsschluss galt. Eine nachträgliche Änderung der AGB ist in der Regel nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei mit Wirkung für die Zukunft möglich.
Sollten AGB oder Teile davon nicht wirksam einbezogen worden sein, dann ist nicht der Vertrag als Ganzes unwirksam. Vielmehr ist die Rechtsfolge gemäß § 306 BGB, dass die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der AGB-Regelungen treten.
Welche Inhalte müssen AGB haben?
AGB-Inhalte hängen individuell davon ab, was Unternehmer/Händler/Hersteller verbindlich regeln möchten. Das können z. B. Reparatur-, Garantie- oder Rücknahmebedingungen sein, aber auch Liefertermine und Bezahlmöglichkeiten. Das Unternehmen kann vieles zu seinem Vorteil regeln, allerdings haben die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, vor allem im Bereich B2C Grenzen gezogen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für nahezu alle Branchen und Rechtsbereiche möglich. Seit dem 01. Januar 2022 gilt das neue „AGB-Recht“, das vor allem die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung und mehr Verbraucherschutz zum Ziel hat. Eine weitere wichtige Änderung tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.
Neues „AGB-Recht“ 2022: Sind Ihre AGB jetzt noch rechtssicher?
Es ist rechtlich erforderlich, dass Unternehmen Verträge und AGB im Bereich B2B (Lieferanten-, Vertriebs-, Dropshippingverträge etc.) sowie B2C und Informationspflichten gegenüber den Kunden (Verbrauchern) anpassen, um weiterhin zulässige AGB zu haben.
Wann sollte man als Unternehmen AGB vom Anwalt überprüfen, gestalten oder aktualisieren lassen?
Nachdem sich Gesetze und Rechtsprechung ändern, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Wegen der jetzigen großen „AGB-Reform“ ist eine Neugestaltung der AGB in der Regel zu empfehlen.
Es ist zu empfehlen, „maßgeschneiderte“ AGB bei spezialisierten Anwälten gestalten zu lassen. Spezialisierte Anwälte gestalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, natürlich im Rahmen zulässiger AGB, individuell zugunsten des Auftraggebers. AGB-Muster und Generatoren sind dagegen für eine Vielzahl von Produkten gedacht. AGB-Muster (z. B. von Verbänden) oder AGB, die aus Generatoren stammen, müssen nicht unpassend oder veraltet sein, die Gefahr besteht allerdings. Kopieren Sie aufgrund des Urheberrechts niemals AGB ohne vorheriges Einverständnis.
AGB: Unwirksame Klauseln und ihre Folgen
Es sind eine Reihe gesetzlicher Regelungen hinsichtlich unwirksamer Klausen in den AGB zu beachten. Dies sind z. B. die inhaltliche Kontrolle nach den §§ 307 bis 309 BGB. Danach sind unwirksame Klauseln gegenüber Verbrauchern z. B., dass der Kaufpreis nach Widerruf nur per Gutschrift erstattet wird, unverbindliche Lieferfristen oder pauschale Mahngebühren. Gemäß der §§ 308 und 309 BGB gibt es eine Reihe von Klauselverboten für Verbraucherverträge. So wären gegenüber Verbrauchern beispielsweise unwirksame Klauseln: „Angaben über Farbe, Maße usw. sind unverbindlich.“. Die Generalklausel gemäß § 307 BGB regelt die unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern.
Was passiert bei unwirksamen AGB?
Wenn AGB unwirksame Klauseln enthalten, bestimmt sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB. Danach bleibt der Vertrag ohne die betroffenen Klauseln wirksam. Der „weggefallene“ Inhalt wird ersetzt durch die gesetzlichen Vorschriften. In Härtefällen können auch die gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein. Wenn in einem Rechtsstreit festgestellt wird, dass eine Klausel unwirksam ist, wird oft durch Auslegung oder Ersatz mit dem Gesetz ermittelt, welche Rechtsfolge gilt. Dies kann sich nachteilig auf das Unternehmen auswirken.
Unwirksame Klauseln als kostspielige Abmahnfalle!
Weil AGB als Marktverhaltensregeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen sind, dürfen bei rechtswidrigen AGB-Klauseln bzw. unwirksamen Klauseln andere Wettbewerber, Konkurrenten und Verbände das Unternehmen abmahnen. Der Streitwert wird nach gängiger Rechtsprechung oft bei 2.500 bis 3.000 € pro rechtswidriger AGB-Klausel angesetzt. Bei mehreren unwirksamen AGB-Klauseln wird der Streitwert in der Regel addiert, sodass dies für den Unternehmer kostspielig werden kann. Gerade nach der jetzigen Änderung des Gesetzes lauern viele Abmahnfallen wegen unwirksamer Klauseln.
Sind allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?
Gute AGB sind für Unternehmen von Vorteil. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung sichern. So haben Unternehmen in der Regel hohe Kostenersparnisse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Einheitlichkeit – so werden automatisierte Vertragsabschlüsse für Unternehmen ermöglicht. Zwar sind allgemeine Geschäftsbedingungen kaum abänderbar und schwer prüfbar für Privatleute, allerdings ist gerade das für Unternehmen auch oft von Vorteil.
Fazit: AGB sind sinnvoll. Tipp für Unternehmer: „Maßgeschneiderte“ AGB von spezialisierten Anwälten erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen lassen.
Häufige Fragen und Antworten zu AGB
Dürfen AGB nachträglich geändert werden?
Es kommt darauf an. AGB dürfen für jeden neuen Vertrag ohne Weiteres verändert werden. In einem bestehenden oder laufenden Vertrag ist eine Änderung der AGB einseitig durch eine Vertragspartei nicht erlaubt. Vertragsparteien können sich aber darüber einigen, AGB einvernehmlich abzuändern. Möglich ist – sogar in Verträgen mit Verbrauchern! – eine Änderungsklausel, die eine stillschweigende Änderung gewährt: Weist das Unternehmen rechtzeitig auf eine Änderung der AGB hin und räumt ein Widerspruchsrecht ein, kann ein Stillschweigen auch als Zustimmung zur Änderung der AGB gewertet werden, wenn auch das mitgeteilt wurde. Klauseln, die keine gegenständliche Beschränkung haben, also pauschale Änderungen erlauben sollen, sind allerdings grundsätzlich unwirksam.
Ist es ratsam, AGB-Generatoren zu verwenden?
AGB-Generatoren erleichtern die Erstellung der AGB und können durchaus sinnvoll sein. Generatoren müssen dabei aber genau auf die angebotenen Leistungen abgestimmt sein. Dies gilt beispielsweise für Onlineshops und Standardvermietungen. Handelt es sich stattdessen um ein individuelles Angebot, sollten auch die AGB individuell angepasst werden. Ratsam ist es, dabei einen Anwalt zurate zu ziehen und auch auf AGB-Muster aus dem Internet zu verzichten.
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Rechtstipps zu "AGB" | Seite 52
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18.06.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… , irrt sich. Denn in den AGB der S&M Marketing GmbH ist vorgesehen, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von 4 bis 8 Wochen vor Ende des Vertrages …“ Weiterlesen
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31.07.2019 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… der Sparkasse ist bei diesen Verträgen nach Auffassung von Rechtsanwalt Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nicht zulässig, da die AGBs der Sparkasse, eine solche Kündigung nur …“ Weiterlesen
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29.07.2019 Rechtsanwalt Markus Mehlig„… zum nächstmöglichen Termin. Die AGB sind nicht eindeutig Die einbezogenen Banken-AGB verhalten sich nicht eindeutig zum Kündigungsrecht der Sparkasse. Es heißt dort, dass die Sparkasse „bei Vorliegen …“ Weiterlesen
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25.07.2019 Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Bankrecht Benjamin Hasan LL.M.„… hat, den Vertrag auf die Vereinbarkeit mit den jeweils vereinbarten AGB hin zu prüfen. Würde die Kündigung beanstandungslos hingenommen, vergebe der Verbraucher sich die Möglichkeit der gerichtlichen Prüfung seines Einzelfalls ein für alle Mal, so der Anwalt weiter.“ Weiterlesen
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23.07.2019 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… wirksam vereinbart wurde. Intransparente Klauseln in den AGB, die den Anleger unangemessen benachteiligen, können dazu führen, dass die Nachrang-Abrede unwirksam ist. Darüber hinaus kann auch geprüft …“ Weiterlesen
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23.07.2019 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… des Prämiensparens klären können. Dies gilt umso mehr als auch Einzelfallumstände von Bedeutung sind, z. B. ob die AGB der Sparkasse wirksam in den Vertrag einbezogen oder in Gesprächen im Vorfeld …“ Weiterlesen
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22.07.2019 Rechtsanwalt David Stader„… Ausprägung findet sich in Verträgen der Mercedes Benz Bank. Dort wird in der Widerrufsbelehrung zwar der zutreffende Tageszins angegeben, jedoch heißt es in den AGB, das im Widerrufsfall keine Zinsen …“ Weiterlesen
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20.07.2019 Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg„… auszulegen, dass die Einräumung einer Lizenz an die Angabe des Urhebers oder Quelle geknüpft ist: „ Das bloße Verwenden des Wortes „ Bedingungen “ in der Präambel ist unter diesen Umständen – gerade in AGB …“ Weiterlesen
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17.07.2019 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… (achtundvierzig). Der Preis betrug monatlich 200,- € (netto). Laut den AGB der Euroweb betrug die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Kunde kündigte fristgerecht den Internet …“ Weiterlesen
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16.07.2019 Rechtsanwältin Helena Meißner„… Schadensausgleich oder, wie im hier entschiedenen Fall, bei Mietwagen. Es klagte eine Autovermietungsgesellschaft gegen den Fahrer eines ihrer Mietwagen. In den AGB der Autovermieterin war festgelegt, dass für …“ Weiterlesen
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15.07.2019 Rechtsanwalt Timm Drouven„… . 1 BGB verstoßen zu haben. In den AGB des abgemahnten Online-Händlers soll ein falscher Verbraucherbegriff (§ 13 BGB) verwendet worden sein. Damit soll der Kreis der Verbraucher unzulässig …“ Weiterlesen
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14.07.2019 Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger„… die Anleger müssen über ihr Risiko aufgeklärt werden. Häufig sind in den AGB aber nur intransparente vorformulierte Klauseln zur Nachrangigkeit zu finden, die den Anleger unangemessen benachteiligen …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„… Geschäftsbedingungen (AGB) der Datingseiten-Betreiber ausdrücklich geregelt ist, dass das Löschen des Profils nicht bedeutet, dass auch der Vertrag/das Abo gekündigt wird. Kündigungen werden meist nur …“ Weiterlesen
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08.07.2019 Rechtsanwalt Andreas Holzer„… Pflichten, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages geschuldet werden. Die in den AGB vorgesehene Haftungsbegrenzung bei nur leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten hat der BGH dennoch …“ Weiterlesen
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13.04.2021 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… wird der irrige Eindruck erweckt, die Preise seien nicht sonderlich hoch. Der tatsächliche Gesamtpreis wird hiermit verschleiert und findet sich dann in den AGB. Tatsächlich beträgt der Mitgliedschaftsbeitrag …“ Weiterlesen
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01.07.2019 Rechtsanwalt Sebastian F. Hockel„… “, gegen die beispielsweise Amazon schon verstoßen hat. 2. AGB Das oft auch „Kleingedruckte“ genannte regelt die Modalitäten, die für den einzelnen Vertrag gelten sollen. Hier können beispielsweise …“ Weiterlesen
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01.07.2019 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… Branchenfinder und Mürside Kahraman Unmittelbar nach Rücksendung des Trickformulars erfolgt die Rechnungsstellung. Diese beläuft sich auf weit über 1000 €. Ausweislich der AGB sollen zwei Rechnungen pro Jahr …“ Weiterlesen
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27.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„… etwa nicht über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, gerügt. Ebenso fehlen Angaben über das Mängelgewährleistungsrecht für Waren. Weiter wird eine AGB-Klausel beanstandet. Ebenso …“ Weiterlesen
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22.12.2022 Rechtsanwalt David Stader„… erklärte Kündigung war unwirksam. Die Bank konnte die Vermögensverschlechterung nicht beweisen. Darüber hinaus stellte das Amtsgericht fest, dass die von der Bank verwendeten AGB teilweise unzulässig …“ Weiterlesen
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27.06.2019 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). In diesen werden Klauseln vereinbart, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Klassischer Weise regeln AGB z. B. Kündigungsfristen oder das Zustandekommen …“ Weiterlesen
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30.11.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… man dazu die AGB, so muss man feststellen, dass der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen werden soll. Der Betroffene muss für diese Unterschrift also einen Betrag von 1.194 …“ Weiterlesen
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25.06.2019 Rechtsanwalt Thomas Melletat„… diese Geschäftsbedingungen überhaupt juristisch bestandskräftig sind (AGB-Konformität). Lieferzeitpunkt Regelmäßig wird es aber auf den Lieferzeitpunkt ankommen. Das ist der Zeitpunkt, zu dem der Strom …“ Weiterlesen
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25.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Dieter Jasper LL.M.„… Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln vor, dass ihr Auftraggeber nur über sie den Kauf abwickeln darf mit der Folge des Anfalls einer Maklerprovision. Eine solche Klausel wurde bereits im Jahre 1991 …“ Weiterlesen
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06.11.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… den Inserenten (Kunden) anbietet, insbesondere die Vornahme von Eintragungen in www.gewerbe-scout.de, gelten nicht die Nutzungsbedingungen, sondern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DC …“ Weiterlesen