Geblitzt auf der BAB 24, bei km 232,16, in FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann kann dieser Vorwurf zwar sehr teuer werden, gleichzeitig sind aber die Chancen überdurchschnittlich gut, die Messung erfolgreich anzufechten. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs POliScan Speed und diese Messart ist seit Jahren für ihre Fehleranfälligkeit berüchtigt.

Die Arbeitsweise des Geräts ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Messstrecke benötigten Fahrzeit. Die ist die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber durch die überlange Messstrecke entsteht eine nicht geplante Strahlenauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies passiert so massiv und häufig, dass schon allein wegen dieses Fehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Oft befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich und es treten dadurch Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Die Folge ist, dass dann der Bußgeldstelle nach einem Einspruch kein sicherer Nachweis möglich ist, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine exakte Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Fahrbahn. Häufig ist aber die Justierung beim Aufbau nicht genau genug und dann führen schon minimalste Abweichungen zu überhöhten Messergebnissen. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder sind nicht alle Funktionstests dokumuntiert, ist das Messergebnis unverwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein vom Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient dem Nachweis für die Unverwertbarkeit der Messung.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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