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Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 4 Minuten Lesezeit
Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
  • Der Nachlass geht an den oder die Erben.
  • Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
  • Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
  • Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.

Was ist ein Nachlass?

Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.

Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:

  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Immobilien
  • Wertpapiere
  • Sammlungen
  • Forderungen
  • Nutzungsrechte
  • Patente
  • Gesellschaftsanteile
  • Darlehensschulden
  • Mietverhältnisse
  • Versicherungsverträge
  • Steuernachzahlung

Digitaler Nachlass

Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:

  • persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
  • Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
  • Online-Guthaben
  • Kryptowährungen

Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.

Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.

Nachlass regeln

Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.

Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.

Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.

Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen

Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.

Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.

Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.

Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.

Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.

Nachlassgericht

Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:

  • Verwahrung von Testamenten
  • Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
  • Unterrichtung der Erben
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Führen der Nachlassakte

Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.

Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.

Nachlasspfleger

Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Ermittlung des oder der Erben
  • Bezahlung der Bestattungskosten
  • Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
  • Kontakt mit etwaigen Gläubigern
Foto(s): ©Fotolia/Gerhard Seybert

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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 60

  • 31.01.2018 Rechtsanwalt Jörg Schwede
    „… der Nachlassgegenstände möglich. Der Pflichtteilsberechtigte hat daher das Recht, von dem oder den Erben nach § 2314 BGB Auskunft über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände zu verlangen. Auf Verlangen hat der Erbe …“ Weiterlesen
  • 30.01.2018 von der Ahe und Sander
    „… einer Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB strafbar machen, er kann darüber hinaus auch als erb- oder pflichtteilsunwürdig erklärt werden, also jeden Anspruch auf den Nachlass verlieren …“ Weiterlesen
  • 30.01.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier
    „… vor dem Erbfall passiert, so gibt es zudem einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch, welcher einen Ausgleich dafür schaffen soll, dass der Pflichtteil berechnet am geringeren Nachlass ebenso …“ Weiterlesen
  • 29.01.2018 Rechtsanwalt Dr. Volker Heise
    „… sollte ein Testament so verwahrt werden, dass es im Bedarfsfall von den Hinterbliebenen rechtzeitig und nicht erst nach Verteilung des Nachlasses aufgefunden wird. Zugleich sollte auch Sorge getragen werden …“ Weiterlesen
  • 26.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… mit juristischem Rat und Tat behilflich. Vorankündigung: Meine nächsten Beiträge werden u. a. die Themen „Der überschuldete Nachlass“ und „Erben in der Patchwork-Familie“ behandeln.“ Weiterlesen
  • 25.01.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade
    „… Kinder. In Kalifornien, wo sie später verstarben, hatten sie ihren Nachlass so organisiert, dass die in Frankreich verbliebenen Kinder vollständig enterbt waren und der ganze Nachlass an ihre späteren …“ Weiterlesen
  • 23.01.2018 Bartholomäus Günthner & Partner
    „… untätig, wird man zum Erben – gewollt oder nicht. Die sechswöchige Frist ist äußerst knapp bemessen, um sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Stellt sich das erst nach Annahme …“ Weiterlesen
  • 07.01.2023 Rechtsanwalt Martin J. Haas
    „… Der Ausgleichsanspruch ist nach § 2057a Abs. 3 BGB danach zu bemessen, „wie es mit Rücksicht auf die Dauer und den Umfang der Leistungen und auf den Wert des Nachlasses der Billigkeit entspricht“. Es geht dabei …“ Weiterlesen
  • 19.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… die Versicherungssumme in den Nachlass und wird bei der Ehefrau/den Kindern erbschaftssteuerpflichtig, wenn die Freibeträge von 500.000 € (Ehefrau) oder 400.000 € (Kind; jeweils ohne Versorgungsfreibetrag …“ Weiterlesen
  • 17.01.2018 Rechtsanwältin Ulrike Möstl
    „Immer wieder passiert es bei der Regulierung von Erbfällen, dass Kopien von einem oder gar mehreren Testamenten im Nachlass gefunden werden oder sich im Besitz von anderen Personen befinden …“ Weiterlesen
  • 16.01.2018 Rechtsanwältin Eva Finster
    „… nicht grundsätzlich so, dass eine enterbte Person gar nichts vom Nachlass erhält, denn es gibt den sogenannten Pflichtteil, der in den §§ 2303 - 2338 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Auf diesen haben …“ Weiterlesen
  • 16.01.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… den Wert des Nachlasses und damit die Höhe des Pflichtteilsanspruchs. Durch die Anrechnungsanordnung wird der Pflichtteilsanspruch nochmals wertmäßig weiter gekürzt. Der Pflichtteilsberechtigte muss …“ Weiterlesen
  • 15.01.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „1. Aufgabe des Pflichtteilanspruchs Der im Gesetz normierte Pflichtteilsanspruch stellt eine Forderung gegen den Nachlass dar, die vom Erben oder den Miterben zu erfüllen …“ Weiterlesen
  • 24.01.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade
    „… , dass der überlebende Ehegatte den Nachlass inzwischen ausgibt, entwertet. Dieses Risiko, am Ende weniger oder vielleicht auch gar nichts zu erhalten, ist dabei noch größer, wenn dem überlebenden Ehegatten …“ Weiterlesen
  • 13.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… verfassen wollen, nehmen Sie fachkundigen Rat in Anspruch. Sie entscheiden, ob Sie einen Maßanzug oder Konfektion möchten. Ich freue mich auf einen Anruf für eine Terminvereinbarung. Vorankündigung: Meine nächsten Beiträge werden u. a. die Themen „Der Notfallordner“ und „Der überschuldete Nachlass“ behandeln.“ Weiterlesen
  • 13.01.2018 Rechtsanwälte nb Neuburg
    „… , die von der Erbfolge ausgeschlossen sind, steht eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers zu, der sogenannte Pflichtteil. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Um …“ Weiterlesen
  • 24.01.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade
    „… ausgezahlte Kapital nicht in den Nachlass fällt. Pflichtteilsberechtigte Kinder könnten somit darauf nicht zugreifen! Dies gilt in Deutschland wie in Frankreich gleichermaßen. In Deutschland jedenfalls …“ Weiterlesen
  • 09.02.2018 Rechtsanwalt & Notar Philipp Wolfrum
    „… auf den Nachlass, sondern er hat Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages. Allein der gesetzliche „Erbe“ (oder „die Erben“, die eine „Erbengemeinschaft“ bilden) ist/sind Rechtsnachfolger des Verstorbenen …“ Weiterlesen
  • 12.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… . Gerne stehe ich Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin. Vorankündigung: Meine nächsten Beiträge werden u. a. die Themen „Die Patientenverfügung“, „Der Notfallordner“ und „Der überschuldete Nachlass“ behandeln.“ Weiterlesen
  • 11.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… der gemeinsamen Kinder als Schlusserben. In der Vergangenheit wurde oft eine sog. Wiederverheiratungsklausel in das Testament aufgenommen. Darin war geregelt, dass der Nachlass im Falle der Wiederverheiratung …“ Weiterlesen
  • 11.01.2018 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion
    „… diese nicht mehr durchsetzen können, da dann der Erbe die sogenannte Verschweigungseinrede erheben kann. Werden durch dieses Verfahren Nachlassgläubiger ausgeschlossen, ist die Haftung des Erben auf den Nachlass …“ Weiterlesen
  • 05.01.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… IHRES Testamentes stehe ich Ihnen gerne mit Rat zur Verfügung Vorankündigung: Meine nächsten Beiträge werden u. a. die Themen „Der Notfallordner“ und „Der überschuldete Nachlass“ behandeln. Bis zur nächsten Woche.“ Weiterlesen
  • 29.12.2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… für die Ausschlagung der Erbschaft betragen eine Viertel-Gebühr, berechnet aus dem Wert des Nachlasses (mind. 30 €). Die Ausschlagung wird in der Regel in Frage kommen, wenn der Erbe davon ausgeht …“ Weiterlesen
  • 22.12.2017 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien
    „… Mindestbeteiligung, in diesem Fall der Kinder des Erblassers, an dessen Nachlass der Erbgarantie des Artikel 14 Grundgesetz unterstellt und als verfassungsgemäß qualifiziert. Wer ist pflichtteilsberechtigt …“ Weiterlesen