Negativer Schufa-Eintrag? Fachanwalt informiert über Löschung und Rechtslage

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Die auf die Löschung von SCHUFA-Einträgen spezialisierte Fachanwaltskanzlei Kemal Eser LAW erreichen immer mehr Anfragen von Betroffenen, die sich gegen einen negativen SCHUFA-Eintrag wehren und diesen löschen wollen. 

Ein negativer SCHUFA Eintrag kann hierbei die Betroffenen in eine sehr schwierige finanzielle Lage bringen, zum Beispiel dann, wenn ein Anschlusskredit bei der Immobilienfinanzierung nicht mehr bewilligt wird.

Grundsätzlich entstehen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser, 20 Jahre Berufserfahrung, negative Einträge bei Zahlungsausfällen oder unbezahlten Forderungen. 

Die Löschfristen bei der SCHUFA sind ohne entsprechende Gegenschritte zum Teil sehr lang, im Einzelfall sogar 3 Jahre.

Dieser negativen Ausgangslage sind jedoch die Schuldner nicht schutzlos ausgeliefert, so Rechtsanwalt Eser weiter. 

Denn falsche, veraltete oder unberechtigte Schufa-Einträge zu bezahlten oder unberechtigten Forderungen kann man sofort löschen lassen.

Hier sollte ein erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultiert werden, so Rechtsanwal Eser. Denn im Rahmen von außergerichtlichen Gesprächen, zum Beispiel mit dem Gläubiger, zählt Erfahrung und Spezialwissen. 

Denn die Erfahrung zeigt, dass vielfach sich ein negativer Eintrag schon außergerichtlich aus der Welt schaffen lässt, so Rechtsanwalt Eser.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn  der Schuldner die offene Forderung bereits beglichen oder der Schuldner nicht mindestens 2 schriftliche Mahnungen erhalten hat.

Auch dann wenn die Mahnungen nicht in einem Abstand von 4 Wochen erfolgt sind.

Weiter muss der Gläubiger den negativen Schufa-Eintrag auch ausdrücklich angekündigt haben. 

Ein Eintrag darf auch nicht erfolgen, wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch erhoben wurde.

Insoweit gibt es zwei Möglichkeiten, entweder man wendet sich an den Gläubiger, der den falschen Eintrag veranlasst hat oder man wendet sich direkt an die SCHUFA.

Auch die SCHUFA-Entscheidungen des EuGH (Rechtssachen C-634/21, C-26/22 und C-64/22 ) vom 07.12.2023  haben die Rechtslage für betroffene Verbraucher deutlich verbessert.

Der EuGH hat z.B. klargestellt, dass die Speicherung der Restschuldbefreiung durch die Schufa nur sechs Monate lang erfolgen darf und nicht 3 Jahre nach Ende der Restschuldbefreiung. 

Überblick Löschfristen:

  •  Sofortige Löschung: Veraltete oder falsche Daten
  •  6-Montasfrist: Alle Einträge zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung
  • 12-Montasfrist: Kreditanfragen 
  • 3 Jahresfrist: Offene Rechnungen und Kreditforderungen

    Dem Betroffenen steht demnach schon ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG dann zu, wenn diese Daten ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als hierzu vorgesehen ist.


    Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

    Die Entscheidungen zeigen, dass den Betroffenen ein Löschungsanspruch  wegen eines negativen SCHUFA-Eintrages zustehen kann, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Kemal Eser aus Stuttgart.

    Rechtsanwalt Eser empfiehlt daher Verbrauchern, die generell Probleme mit Schufa-Angelegenheiten haben, sich anwaltlich beraten zu lassen.  

    Die Verbraucherschutzkanzlei Eser, 20Jahr an.

    Wie die bisherigen Entscheidungen belegen, lohnt sich eine Überprüfung.


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Foto(s): Kemal Eser

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