Online-Glücksspiel – Online-Casino muss Verlust in Höhe von 77.000 Euro ersetzen

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Das Blatt hat sich für einen Online-Glücksspieler noch zum Guten gewendet. Im Laufe der Zeit hatte er fast 77.000 Euro in einem Online-Casino verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 29.07.2022 muss ihm die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust bis auf den letzten Cent ersetzen (Az.: 2-07 O 431/20).

Die Betreiberin des Online-Casino mit Sitz in Malta hätte die Online-Glücksspiele in Deutschland nicht anbieten dürfen, weil sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, so das LG Frankfurt. Folge sei, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig seien und das Online-Casino dem Kläger den Verlust erstatten müsse.

Online-Casino hat keinen Anspruch auf das Geld

Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Da die Anbieter offensichtlich nicht auf den Markt in Deutschland verzichten wollten, machten sie ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. So nahm in dem zu Grunde liegenden Fall auch der Kläger mit Wohnsitz in Hessen zwischen 2017 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen teil und verlor dabei insgesamt rund 77.000 Euro. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte allerdings nicht über die erforderliche Lizenz, um Online-Glücksspiele in Deutschland öffentlich anbieten zu dürfen. Der Kläger verlangte daher sein Geld zurück und hatte mit seiner Klage am LG Frankfurt Erfolg.

Da die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse dem Kläger sein verlorenes Geld zurückzahlen, entschied das LG Frankfurt.

Verbot aus Glücksspielstaatsvertrag soll vor allem Spieler schützen

Den Einwand der Beklagten, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen EU-Recht verstoße, wies das Gericht zurück. Außerdem stehe dem Rückzahlungsanspruch des Klägers auch nicht im Wege, dass er selbst gegen das Verbot verstoßen habe. „Das Gericht machte deutlich, dass das Verbot in erster Linie die Spieler vor suchtgefährdenden und ruinösem Verhalten schützen solle. Das Verbot würde daher ad absurdum geführt, wenn die Anbieter die Einnahmen aus dem

illegalen Glücksspiel auch noch behalten dürften. Das würde nur weiteren gesetzeswidrigen Handlungen Vorschub leisten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Zudem sei dem Kläger auch nicht bewusst gewesen, dass Online-Glücksspiele in Deutschland zu diesem Zeitpunkt illegal waren. Erst zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glückspielen etwas aufgeweicht. „Für Verluste, die vor dem 1. Juli 2021 entstanden sind, spielt das jedoch keine Rolle“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Zudem müssen die Anbieter von Online-Glücksspielen auch zwingend über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Auch das ist längst nicht immer


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