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Vorerbe - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Vorerbe - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Im Rahmen der Vor- und Nacherbschaft kann zunächst ein Vorerbe bestimmt werden.
  • Der Vorerbe muss Verfügungsbeschränkungen bzgl. des Nachlasses in Kauf nehmen.
  • Auch als befreiter Vorerbe kann er sich nicht von allen Verpflichtungen befreien.

Was ist ein Vorerbe?

Jeder Erblasser kann testamentarisch eine Vor- und Nacherbschaft anordnen. Das hat zur Folge, dass eine bestimmte Person Vorerbe ist und den Erblasser unmittelbar beerbt, bis eine bestimmte Bedingung (z. B. Wiederheirat oder Tod des Vorerben) eintritt. Erst mit dem Eintritt der Bedingung erbt der Nacherbe den Nachlass des Erblassers. Der Vorerbe ist in der Verfügungsgewalt über die Sache also beschränkt, da deren Verbleib bereits geregelt ist.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Vorerbe?

Der Vorerbe ist für eine bestimmte Zeit der Erbe des kompletten Nachlasses, muss aber die Erbschaft treuhänderisch für den Nacherben verwalten.

Damit der Nacherbe vom Nachlass des Erblassers uneingeschränkt profitieren kann, wurden dem Vorerben gesetzliche Verfügungsbeschränkungen auferlegt.

Folgende Verfügungsbeschränkungen gelten:

  • Der Vorerbe darf kein Grundstück aus dem Nachlass veräußern oder verschenken, ohne dass der Nacherbe zugestimmt hat (§ 2113 BGB).
  • Darüber hinaus darf er keine Nachlassgegenstände verschenken.

Verstößt der Vorerbe gegen diese Verfügungsbeschränkungen, hat das zur Folge, dass das Rechtsgeschäft unwirksam ist.

Was ist ein befreiter Vorerbe?

Der Erblasser kann den Vorerben von einigen Verfügungsbeschränkungen gem. § 2136 BGB befreien. In diesem Fall hat der Vorerbe das Recht, Grundstücke zu veräußern sowie Erbschaftsgegenstände für sich zu verwenden.

Der befreite Vorerbe kann sich allerdings nicht von allen Verpflichtungen befreien, er darf u. a. nichts aus der Vorerbschaft verschenken. Darüber hinaus muss er dem Nacherben nach wie vor ein Nachlassverzeichnis übergeben (Inventarisierungspflicht gem. § 2121 BGB).

In welchen Fällen wird die Vor- und Nacherbschaft angeordnet?

  • Soll der Ex-Partner keinen Zugriff auf das Vermögen des Erblassers erhalten, wird die Vor- und Nacherbschaft ebenfalls oft angeordnet.
  • Damit bei Patchwork-Familien der neue Partner des Erben keine Verfügungsrechte bezüglich des Nachlassvermögens hat.
  • Sollen die Schwiegertochter bzw. der Schwiegersohn nach dem Tod des eigenen Kindes keinen Zugriff auf das Vermögen haben, wird erst das eigene Kind als Vorerbe und die Enkelkinder als Nacherben eingesetzt.

 

Foto(s): ©Pixabay/Pexels

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Rechtstipps zu "Vorerbe" | Seite 7

  • 26.08.2009 Rechtsanwältin Eva Stenger
    „… Ausnahmefällen, wie z.B. Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer oder den Vorerben, bleibt die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren erhalten. Die Regelungen im neuen Erbrecht gelten für alle Erbfälle ab dem 01.01.2010, auch wenn sie an Sachverhalte aus der Zeit vor dem 01.01.2010 anknüpfen.“ Weiterlesen
  • 08.07.2009 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… Angestellter beschäftigt war. (Beschluss v. 11.03.2009, Az.: 2 SsBs 42/09) Verfügungsbefugnis des Vorerben Ist in einem Testament eine Vorerbenschaft angeordnet, so darf der Vorerbe nur eingeschränkt über …“ Weiterlesen
  • 27.04.2007 Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel
    „… den Erblasser nur kurze Zeit, z.B. Stunden, Tage oder Wochen überlebt, z.B. nach einem gemeinsamen Unfall. Möglich ist auch, jemanden als Vorerben und jemanden als Nacherben einzusetzen, auch jemand der noch …“ Weiterlesen
  • 04.01.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… “ genannt, an. Hierin setzen die Ehegatten den länger Lebenden zum Vorerben ein. Die Kinder als Nacherbenerben erst beim Tod des letztversterbenden Elternteils. Auch wenn viele Ehepaare …“ Weiterlesen