Über das BGB
Das BGB - ein Buch für alle (privatrechtlichen) Fälle
Verrückt gewordene Grenzzeichen, herrenlose Bienenschwärme und Vorschriften, die auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch gelten – trotz kurioser Formulierungen bietet das Bürgerliche Gesetzbuch Lösungen und Vorgehensweisen für sämtliche Fälle oder Situationen aus dem privatrechtlichen Bereich. Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch, auch häufig einfach nur BGB genannt, eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Rechtsgeschichte und eines der meistverkauften Bücher ist, bewegt es den Bürger nicht gerade dazu, in seiner Freizeit in den eigenen Rechten zu schmökern. Dies mag vor allem an der Komplexität und an der komplizierten Sprache des Werkes liegen. Trotzdem gibt es einige Dinge, die man über das mehr als 100 Jahre alte BGB wissen sollte.
Was ist das BGB?
Damit in Deutschland alles geordnet und mit rechten Dingen zugeht, hat man vor einiger Zeit bestimmte Rechte und Pflichten im Rahmen von Gesetzbüchern festgehalten. Zu unterscheiden sind hier die Rechtsgebiete des Privatrechts (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht) und des öffentlichen Rechts inklusive des Strafrechts. Und da vermutlich ein einziges Gesetzbuch für alle Rechtsgebiete den Rahmen sprengen würde, hat man die Rechtsgebiete auf bestimmte Gesetzbücher verteilt So wurde z. B. ein großer Teil des Privatrechts auf das BGB verteilt. Das BGB ist quasi das Betriebssystem der Gesellschaft. Dieses regelt viele Bereiche unseres Alltagslebens und des menschlichen Miteinanders. Aber: Es regelt nur die Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, die sich auf gleicher Ebene begegnen. Somit ist das Privatrecht durch den Grundsatz der Gleichordnung gekennzeichnet und unterscheidet sich dadurch vom öffentlichen Recht, das von einem Bürger-Staat-Verhältnis geprägt ist.
Die unendliche Geschichte - wie ist das BGB entstanden?
Gesetze – kaum sind sie verabschiedet, werden sie schon wieder geändert –, doch nicht das BGB. Seit über 100 Jahren existiert es nun schon und ist trotz groben Änderungen und Reformen in seinem Kern und Inhalt gleich geblieben. Im Jahr 1896 vom Reichstag verabschiedet, trat es am 1. Januar 1900 in Kraft. Vorher galt teilweise der französische Code civil sowie das Preußische Landrecht oder auch der mittelalterliche Sachsenspiegel. Da diese Zersplitterung der Rechtsordnungen für den Rechtsverkehr und insbesondere für die Wirtschaft äußerst unpraktisch war, hat man sich mit der Gründung des Deutschen Reichs auch an die Vereinheitlichung der Rechtsordnung gemacht. Der Prozess erwies sich als langwierig und kompliziert, hat sich jedoch bewährt.
BGB – wo finde ich was?
Ordnung ist das halbe Leben, so hört man es zumindest oft. Trotzdem erscheint das BGB mit seinem Paragrafendschungel auf den ersten Blick alles andere als geordnet. Doch, wie so oft, täuscht der erste Eindruck. Und ganz nach dem juristischen Motto: „Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht“, kann man sich am Inhaltsverzeichnis des BGB orientieren. Das BGB ist nämlich in mehrere Bücher aufgeteilt, die schnell eine Struktur erkennen lassen. Hat man sich diese Struktur einmal genauer angesehen, wird schnell klar, dass Regelungen zu Kaufverträgen nicht im Buch für Erbrecht zu finden sind.
Buch 1 | Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) | Wesentliche Grundvorschriften, die auf weitere Bereiche des BGB anwendbar sind |
Buch 2 | Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB) | Regelungen für verschiedene Vertragsarten, wie z. B. Kauf-, Miet-, Dienstleistungsverträge |
Buch 3 | Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB) | Ausführungen zu Eigentum und Besitz |
Buch 4 | Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB) | Regelungen über Familie und Ehe |
Buch 5 | Erbrecht (§§ 1922–2385 BGB) | Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erbenstellung |
Trotzdem können selbstverständlich weitere Unklarheiten auftreten, etwa wenn man nach Vorschriften zur Verjährung sucht. Es gibt nämlich eine allgemeine Regelung zur Verjährung im ersten Buch. Doch kann es vorkommen, dass speziellere Vorschriften hierzu in anderen Büchern stehen. Dann lohnt es sich, die einzelnen Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen und sich einen groben Überblick über die einzelnen Normen zu verschaffen.
Was steht in Buch 1?
Die Idee des Allgemeinen Teils des BGB (auch BGB AT) war es, inhaltliche Wiederholungen, sog. Doppelregelungen, zu vermeiden. Darum hat der Gesetzgeber im ersten Buch des BGB Grundvorschriften untergebracht, die für die restlichen 4 Bücher gelten.
Hier stehen bspw. Regelungen zur Geschäftsfähigkeit einer Person (§ 104 ff. BGB), der arglistigen Täuschung oder zu Insichgeschäften (§ 181 BGB). Grundsätzlich werden hier, in verschiedenen Abschnitten, Angaben gemacht zu:
- Personen
- Sachen und Tieren
- Rechtsgeschäften
- Fristen und Terminen
- Verjährung
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- Sicherheitsleistung
Was steht in Buch 2?
Das zweite Buch beinhaltet Vorschriften zu Schuldverhältnissen und wird auch als Schuldrecht zusammengefasst.
Zudem ist das Buch wiederum aufgeteilt in das:
- Allgemeine Schuldrecht
- Besondere Schuldrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
In den Abschnitten 1–7 findet man allgemeine Regelungen, die jedoch nur für den Bereich des Schuldrechts gelten und als allgemeines Schuldrecht bezeichnet werden. Hier findet man bspw. Vorschriften zum Inhalt von Schuldverhältnissen sowie zu allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Erlöschen von Schuldverhältnissen.Anschließend an das allgemeine Schuldrecht werden in den §§ 433 bis 853 BGB Regelungen zu den einzelnen Schuldverhältnissen festgehalten. Unter anderem findet man hier Informationen über vertragliche Schuldverhältnisse wie zu Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen sowie zu Darlehensverträgen. Auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie die Geschäftsführung ohne Auftrag oder die unerlaubte Handlung, sind hier angesiedelt.
Was steht in Buch 3?
Das dritte Buch des BGB beinhaltet Vorschriften zum Sachenrecht. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hier hauptsächlich um die Rechtsbeziehung zwischen Personen und Sachen.
Neben den Rechten an beweglichen Sachen sind auch sämtliche Vorschriften zum Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken beschrieben. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Sachenrecht sowohl die Befugnisse eines Eigentümers an einer Sache (Ausgangszustand) betrifft als auch die Übertragung von Eigentum.
Hier finden Sie übrigens in § 919 I BGB Regelungen zu verrückten Grenzzeichen.
Was steht in Buch 4?
Buch vier des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten zu durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Doch nicht nur Gesetze zu Ehe, Scheidung oder Unterhalt sind hier zu finden, sondern auch wichtige Vorschriften für die Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie eine Patientenverfügung (§ 1901 a BGB) oder Vorsorgevollmacht (§ 1901 c BGB) erstellen möchten.
Was steht in Buch 5?
Das fünfte und letzte Buch des BGB enthält Regelungen rund um das Erbrecht, also um die vermögensrechtlichen Folgen, die mit dem Tod eines Menschen verbunden sind.
Will man wissen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht oder wer laut Gesetz die Beerdigungskosten zu tragen hat, wirft man am besten einen Blick in das fünfte Buch des BGB.
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Rechtstipps zu "BGB" | Seite 300
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30.04.2020 Rechtsanwalt Philipp Neumann Maître en Droit„… , wenn der Verbraucher „alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. …)“ erhalten hat. Diese Angaben sind laut EuGH aber nicht ausreichend. Der Verbraucher kann nicht prüfen bzw. bestimmen, ob …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Avukat Melis Ersöz Koca LL.M.„… , die sich auf die zum Pflichtteilsrecht gehörenden Gegenstände bzw. Vermögen beziehen, erhoben werden. § 570 türkischen BGB regelt das Verfahren zur Regelung des Pflichtteils nach Einbringung …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwältin Katrin Wolf„… . 2 Nr. 1 BGB standhält. Der BGH ist der Auffassung, dass die Kündigungsklausel mit dem wesentlichen Grundgedanken des Verwahrungsrechts vereinbar ist. Durch die Vereinbarung der Kündigungsfrist …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann„… erlischt nach § 356 Abs. 4 BGB das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat. Dies gilt aber nur dann …“ Weiterlesen
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24.04.2020 Rechtsanwalt Aleksandar Mitrovski„… ? Streitpunkt ist der sog. "Kaskadenverweis" (§ 492 Abs. 2 BGB) in den Widerrufsinformationen der Darlehensverträge. Der EuGH hat den Kaskadenverweis aufgrund mangelnder Transparenz als unzulässig erachtet …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwältin Ellen Rohring„… . Der Passus lautet: „Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow„… : „ Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (…) erhalten hat. “ Dieser Satz ist bei allen Darlehensverträgen …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“ In § 492 Abs. 2 BGB …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwalt Rainer Kositzki„… . Betroffene Verträge Diese gesetzliche Regelung betrifft Verbraucherdarlehensverträge handeln, wie sie in § 491 BGB definiert sind, und die vor dem 15.03.2020 geschlossen wurden. Darlehensnehmer haben …“ Weiterlesen
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21.04.2020 Rechtsanwalt Rüdiger Werner LL.M.„… entschieden, dass VW gem. § 826 BGB Schadensersatz leisten muss. Die Gerichte sehen in einer sog. Zyklusabschaltung dieses Euro-6-Motors eine illegale Abschalteinrichtung, z. B.: LG Krefeld, Urteil …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Sven von Below„… nicht akzeptieren. Sie haben einen Anspruch auf eine Erstattung in Geld, § 651h III BGB. Aber was ist mit den Reisen ab dem 1.Mai 2020? Hier gilt es, ganz genau auf das Reisedatum zu schauen. Reisen …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll„… es darum, ob VW im Sinne von § 826 BGB den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht und geschädigt hat. Darüber hinaus steht die Entscheidung an, ob der Autobauer vom klagenden Verbraucher …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Sebastian Dramburg„… oder nicht. Soweit sie eine Schriftform vereinbart haben (sogenannte „gewillkürte Schriftform“ gemäß § 127 BGB), ist jede Vereinbarung, die mündlich geschlossen wurde, nach § 125 BGB nichtig. Individualabreden haben im AGB-Recht …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Finn Streich„… , die einen erheblichen Umfang aufweisen oder z. B. umfängliche Renovierungsmaßnahmen zum Gegenstand haben. Unter die neuen Regelungen innerhalb des BGB zum neuen Werkvertragsrecht fallen daher also …“ Weiterlesen
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27.04.2020 Rechtsanwalt Prof. Dr. Albert Kroells„… Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, (...) zum Nettodarlehensbetrag, (...) zur Vertragslaufzeit (...) erhalten hat“. Die Feststellung des EuGH bezog …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender„… einen Verweis auf § 492 BGB. Dieser Paragraf verweist für den Beginn der Widerrufsfrist von 14 Tagen auf zahlreiche weitere Normen. Sind in dem Darlehensvertrag die Angaben bezüglich des Beginns …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Roger Gabor„… (nicht vor dem Landrat), vor drei Zeugen, als Besonderheit: auch auf See. Außer bei dem Seetestament wird für ein Nottestament immer eine besondere Gefahr, also eine im Gesetz (dem BGB) näher beschriebene Notlage …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwältin Sabine Burges„… ab, dass „der Darlehensnehmer die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB erhält“. Diese Vorschrift führt die Pflichtangaben aber nicht selbst auf, sondern verweist auf eine andere Vorschrift …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Rechtsanwalt Thomas Ritter„… der Hersteller wegen sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB zu Schadensersatz in Höhe von 31.005,57 € verurteilt. Besonders auffällig ist an dieser Entscheidung, dass die 23. Zivilkammer dem Kläger sogar …“ Weiterlesen
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25.05.2020 Rechtsanwalt Sebastian Koch„… nach 10 Jahren und 6 Monaten, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wird regelmäßig eine Anschlussfinanzierung oder Zinssicherungsvereinbarung vereinbart, teilweise auch Jahre vorher. Im letzten Fall spricht man …“ Weiterlesen
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18.04.2020 Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari„… darf nicht als Maßregelung für eine zulässige Rechtsausübung durch den Arbeitnehmer (§ 612a BGB) ausgesprochen werden. Und sie darf auch nicht auf Grund der konkreten Umstände als treu …“ Weiterlesen
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18.04.2020 Rechtsanwalt Philipp Bellmann„… eines Einlagengeschäfts, so verletzt dies das Kreditwesengesetz (KWG) als Schutzgesetz und führt damit nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft …“ Weiterlesen